Verlauf einer sofortigen Beschwerde gegen Beschluss

  • So kurz vor dem WE kommt mir doch tatsächlich noch ne doofe Sache auf den Tisch. Bitte habt Nachsicht, bin erst seit 4 Wochen wieder im "Amt des Zivilrechts" unterwegs.
    Könnt ich mich kurzen Verfahrensgang erläutern: möchte keinen Fehler machen:

    Anwalt stellt Antrag gem.11 RVG. Beklagter wird angehört. Erhebt keine Einwendungen. Mein Vorgänger macht am 05.12.2017 den Beschluss. Am 21.12.2017 geht eine sofortige Beschwerde des Beklagten ein-Begründung soll noch kommen---bis heute 26.1.18 liegt keine Begründung vor.

    wie genau muss ich jetzt verfahren ? habe dem Anwalt die sofortige Beschwerde mal zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt. eine Begründung ist ja bei einer Beschwerde nicht notwendig. bin jetzt total verunsichert.

    danke euch schon mal

  • Ohne Abhilfe an das Beschwerdegericht schicken?

    Vorher schauen, ob die Partei sich im Anhörungsverfahren schon äußerte und in einem solchen Schreiben ein Grund für eine Abhilfe liegen könnte, bzw. die Rechnung deines Vorgängers überprüfen.

  • Prüfe, ob aus deiner Sicht irgendetwas der Akte zu entnehmen ist, was eine Abhilfeentscheidung rechtzufertigen vermag. Ist dies nicht der Fall und beabsichtigst du auch nicht zu erinnern, wäre m. E., auch in Ermangelung einer die Rechtsauffassung ändernden Begründung, nicht abzuhelfen und die Akte dem Beschwerdegericht vorzulegen.

  • Wenn die Beschwerde nicht begründet wurde, kannst du jedenfalls nicht auf Grund von materiellrechtlichen Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG abhelfen - schließlich wurden keine erhoben. Eine Abhilfe wäre nur möglich, wenn deinem Vorgänger ein Fehler in seinem Beschluss unterlaufen ist. Ist er das nicht -> Nichtabhilfebeschluss und Akte an das Beschwerdegericht.

  • Wiederholt ist auch gar keine taugliche Begründung vorhanden, sondern der Schuldner will einfach nur Zeit gewinnen. Daher wie die Vormeinungen: Nichtabhilfebeschluss mit Begründung: Eine Begründung des Rechtsbehelfs ist nicht erfolgt und ab zum RM-Gericht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!