weitere Ausfertigung einer General- und Vorsorgevollmacht

  • Dazu sage ich das, was ich schon immer über NOAH gesagt habe :daemlich.
    Warum man bei Verwendung von NOAH allerdings das Denken einstellt, weiß ich nicht.

    Volltreffer.

    Man an sollte halt auch wissen, auf wessen M... die NOAH-Entwürfe gewachsen sind.

  • Wenn dem Vollmachtgeber - nach entsprechener Belehrung - wichtiger ist, dass seine Angehörigen eine einfache Handlungsmöglichkeit haben und die Möglichkeit haben sollen eine verlorene Ausfertigung zu ersetzen, hat das der Notar umzusetzen.

  • Ich würde hier mal gerne eine neue Frage in den Raum werfen und hoffe, dass es noch dazu passt.

    Meine Vorgängerin hat weitere Ausfertigungen der Vollmacht immer nur persönlich in einem Termin an den Vollmachtgeber überreicht.

    Ich habe hier nun einen Antrag des Vollmachtgebers, welcher zwei weitere Ausfertigungen haben möchte. Er hatte die Vollmacht zusammen mit seiner Ehefrau errichtet und es ist bestimmt, dass jeder von ihnen sich jederzeit auf einseitigen Antrag weitere Vollmachtsausfertigungen erteilen lassen kann. Ich hätte ihm diese daher auch per Post übersandt oder gibt es da auch etwas zu beachten?

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