Auszahlung/ Freigabeerklärung der Erben?

  • Hallo,

    ich habe einen hinterlegten Geldbetrag welcher zur Abwendung der Zwangsvollstreckung hinterlegt worden ist. Ein Pfändungsbeschluss gegen die Beklagte ist auch ergangen. Der Betrag aus dem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts wurde zugunsten der Klägerin und der Beklagten hinterlegt. Das Urteil war gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages für vollstreckbar erklärt.
    Durch die Rücknahme der Berufung durch die Beklagte wurde das Urteil der I. Instanz rechtskräftig Das Urteil der I Instanz lautet auf Zahlung an die Klägerin. Benötige ich nunmehr eine Freigabeerklärung der Beklagten? Diese ist nach dem Beschluss der II. Instanz gestorben oder Freigabe durch die Erben? Oder genügte der rechtskräftige Beschluss (Rücknahme der Berufung?=)?

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