Hallo zusammen.
"In die Personalakten sind alle Vorgänge aufzunehmen, die den Beamten betreffen und in einem unmittelbaren, inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen. Vorgänge, die den Beamten persönlich betreffen und bei der Dienststelle entstanden sind oder der Dienststelle zugegangen sind, aber keinen unmittelbaren, inneren Zusammenhang zum Dienstverhältnis haben, dürfen somit nicht aufgenommen werden."
Solche Formulierungen finden sich überall, aber nach langer Recherche konnte ich nicht in Erfahrung bringen ob in die unmittelbare Personalakte Krankheitstage bzw. sogar die jeweiligen AU aufgenommen werden. Meine Frage bezieht sich auf Landesbeamte des Landes NRW.