Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • Hallo!

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Ich habe als Gruppenleiterin derFamilienabteilung von der Verwaltung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügungdes Finanzamts weitergeleitet bekommen. Gepfändet werden die Forderungeneines Rechtsanwalts aus PKH und VKH, auch zukünftige. Drittschuldner ist dasAG.
    So, wie ich es verstanden habe, geht das. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…861#post1023861

    Jetzt sollen wir Gruppenleiter von Familie, Zivil und ZV jeweils dieDrittschuldnererklärung ausfüllen. Ist das überhaupt korrekt? Müsste das nichtdie Verwaltung tun?
    Und, wie stelle ich sicher, dass die Pfändung zukünftig beachtet wird? LaufendeVerfahren mit diesem Rechtsanwalt gibt es derzeit nicht.

  • M.e. musst du als gruppenleiter der Verwaltung nur zuarbeiten und die gibt dann die zusammen gefasste drittschuldnererklärung ab. Zumindest läuft das bei uns so. Das das künftig beachtet wird ist deine Organisation. In ForumStar lässt sich das beim Anwalt vermerken

  • Nach meiner Kenntnis ist die Drittschuldererklärung von der Verwaltung abzugeben.

    Hier gab es in solchen Fällen immer eine E-Mail und/oder einen Umlauf an alle Bearbeiter (= Rpfl, UdG, Serviceeinheit, "Anweisungsstelle" etc.), dass bzgl. RA/Betreuer eine Pfändung bzgl. der PKH/VKH/etc vorliegt, damit sichergestellt ist, dass kein Geld mehr ausgezahlt wird, höchstens an den Gläubiger. Teilweise kam später eine weitere Mail, wenn die Pfändung erledigt/aufgehoben war.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Natürlich gibt die Verwaltung die Drittschuldnererklärung ab. Aber auf welcher Grundlage? Deswegen fragen die bei euch nach. Ihr antwortet der Verwaltung und die dem Gläubiger.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Auszahlung der Beträge erfolgt direkt von euch oder über eine Justizkasse?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Drittschuldner ist nicht das Amtsgericht, sondern genauer gesagt der Direktor des Amtsgerichts. Rechtspfleger bzw. Gruppenleiter sind m. E. grundsätzlich nicht im Auftrag des Direktors tätig, es sei denn, man hat ihnen konkrete Verwaltungsaufgaben übertragen.

  • Hinsichtlich der Abgabe der Drittschuldnererklärung am Besten in die einschlägige Vertretungsanordnung sehen.

    In Berlin z.B. ist gem. der Anordnung über die Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 1. November 2017 (ABl. von Berlin 2017, Seite 5556 5563) nach § 18 der Generalstaatsanwalt zuständig.

    Dulce et decorum est pro patria mori.

  • Drittschuldner ist das Land, vertreten durch den Justizfiskus, vetreten durch... blah usw...
    bis dann zum Direktor des Amtsgerichts, welcher die Behörde entsprechend vertritt.
    Dieser dürfte somit zustellungsrechtlich Adressat sein. (Wird hier so gemacht)
    Ist dieser nicht im Hause bzw. verhindert, käme eine Ersatzzustellung an jeden Mitarbeiter in Betracht, der
    im weiteren Sinne mit Postangelegenheiten befasst ist, also theoretisch auch der JWachtmeister.
    Es kommt offenbar aber auch vor (hörte ich), das manche Verwaltungen derart mit einer solchen Angelegenheit
    überfordert sind, das die Annahme verweigert wird. Ergo: Vor die Füße werfen ("Machtbereich"), oder an den Auftraggeber
    zurücksenden. Zugestellt ist zugestellt.
    Man könnte jedoch auch morgens um 6.00 Uhr anreisen (Behörde noch zu) und dann ersatzweise durch Einlegen in den Briefkasten zustellen.:D

  • Natürlich macht die Verwaltung die Drittschuldnererklärung.

    Aber aufgrund welcher Kenntnisse denn?? Und deswegen wird in der Abteilung nachgefragt.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei uns ist das sogar im GVP geregelt und die Gruppenleiter gehören anteilig zur Verwaltung. Sie machen ja Verwaltungsaufgaben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Vergleiche Kurt Stöber, Forderungspfändung, 16. Auflage, Anhänge 9 - 24, d. h. S. 1160 - 1171, Vertretungserlasse, -Verordnungen usw. für die einzelnen Bundesländer.

    z. B. NRW: "III. Drittschuldnervertretung ... wird das Land als Drittschuldner vertreten bei der Pfändung und Abtretung 3. sonstiger Ansprüche durch den Leiter der Behörde, die die geschuldete Leistung, insbesondere die Auszahlung des geschuldeten Geldbetrags anzuordnen hat, und zwar auch nach dieser Anordnung."

  • Danke für die Antworten, hatte viel um die Ohren die letzten Tage. Nach Rücksprache mit den anderen Gruppenleitern und der Verwaltung, erfolgt die Drittschuldnererklärung -entgegen der ursprünglichen Mitteilung- nun doch durch die Verwaltung. Dass diese auf unsere Mitarbeit angewiesen ist, ist klar. Aber ursprünglich sollten wir dann drei Drittschuldnererklärungen -aus jeder Abteilung eine- abgeben.

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