Zuschlag von zwei Grundstücken

  • Hallo, wenn zwei Grundstücke (stehen im selben Grundbuch) in einem Termin nur einzeln versteigert werden und ich am Ende zwei verschiedene Ersteher habe: wie handhabt ihr es? Wird nur ein Zuschlagsbeschluss erlassen (muss) oder erlasse ich zwei Beschlüsse?

  • Jeder Zuschlagsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel. Selbst wenn zufällig Schuldner, Bestbetreibender und Ersteher übereinstimmen, könnten die Ansprüche ein ganz unterschiedliches Schicksal nehmen - von Zuschlagsanfechtung bis Forderungsübertragung. Angesichts dessen erscheinen mir hier zwei Zuschlagsbeschlüsse sinnvoller.

  • Ein Verfahren - ein Termin - ein Beschluss

    ...theoretisch. Je nach Programm können getrennte Beschlüsse sinnvoller sein. Man muss das im wahrsten Sinn des Wortes ja auch zu Papier bringen.

    Es gibt auch beschränkte Beschwerden, vollstreckbare Ausfertigungen können doch trotzdem auch ganz einfach erteilt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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