Gläubigeranfragen Inkassounternehmen

  • Eure Position halte ich in Anbetracht des § 357 FamFG für überdenkenswert.
    Auch eine Vollmacht an ein Inkassounternehmen ist eine Vollmacht.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Die Akteneinsicht an einen (eben gerade nicht am Verfahren beteiligten!!!) Gläubiger oder dessen Vertreter erfolgt nach § 13 II FamFG.

    § 10 spricht von der Vertretung von Beteiligten im FGG-Verfahren. Wie man auf die Idee kommen kann, der Gläubiger oder dessen bevollmächtigtes Inkassounternehmen seien ein Beteiligter im Nachlassverfahren, muss man mir mal erklären.

    Ergo: Eure "Ansicht" ist m.E. völlig falsch.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Zu schreiben an:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in o. g. Nachlasssache wird aufgrund Ihrer Anfrage vom um Darlegung sowie Einreichung von Nachweisen (Vorlage eines Titels, Vollmacht,Rechnungen in Kopie etc.) bzgl. des rechtlichen Interesses an der Mitteilung der Erben/der Beteiligten gebeten gemäß § 13 Absatz 2 FamFG.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Mir fehlen da wirklich die Worte!

    Das hilft hier aber auch nicht weiter...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Manchmal ist nichts zu sagen viel deutlicher, als etwas zu sagen.

    Und Cromwell hat nach meiner Erfahrung sonst immer viel, Gutes und Richtiges zu sagen.

    Eigentlich ist spätestens nach #4 ja alles gesagt bzw. es fehlt an einer Begründung des Treadstarters, warum man die dortige Ansicht vertritt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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