Absonderungsgläubiger G hat im Insoverfahren des S dessen Ladeneinrichtung an Käufer K verkauft. S war als Einzelhändler umsatzsteuerpflichtig.
Wie läuft jetzt die Abrechnung?
- G muss K ja eine Rechnung stellen. Mit oder ohne USt? G ist Angestellter und selber nicht Umsatzsteuerpflichtig, er kann doch gar keine Rechnungen mit USt stellen?
- IV muss die Umsatzsteuerbelastung der Masse abführen, § 172 Abs. 2 S. 3 InsO. Wie macht er das, wenn V doch eine Rechnung ohne USt ausgestellt hat?
- und dann die Kostenpauschale § 171 Abs. 1 InsO (4%). Wird auf sie Umsatzsteuer fällig?
Ich weiß, dass das Thema auch hier schon öfter auftauchte, kennt jemand vielleicht einen Aufsatz o.ä., der das Ganze verständlich macht?
Danke schön!