Original Bescheid bei Beratungshilfe für Widerspruch anfordern?

  • Hallo,

    ich habe hier ein schriftliches Bewilligungsverfahren von meinem Vorgänger übernommen.

    Der Anwalt beantragt Beratungshilfe zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen ALG II Bescheid.
    Den Bescheid hat er als dermaßen unscharfe "Kopie", die mehr nach einem Foto aussieht eingereicht.

    Mein Vorgänger hat dann den Bescheid im Original angefordert. Der Anwalt hat mehrfach das Gleiche nochmal eingereicht, ich ihn wieder aufgefordert usw...

    Jetzt trägt er vor, dass ihm das Original nicht vorläge und fragt, wofür dieses den benötigt würde.

    Da komm ich ins Stocken und bin mir auch nicht sicher...

    Fordert ihr die Bescheide ebenfalls im Original an und wenn ja, warum?

    Ich freue mich auf eure Anworten,

    Grüße VikiBue

  • ME gibt es keine Grundlage dafür, das Original anzufordern.
    Das gehört dem Betroffenen und darf bei seinen Unterlagen verbleiben.

    Nur, wenn es Hinweise darauf gibt dass die Kopie gefälscht sein könnte, würde ich mit dieser Begründung ausnahmsweise eine Urschrift anfordern.

  • ME gibt es keine Grundlage dafür, das Original anzufordern.
    Das gehört dem Betroffenen und darf bei seinen Unterlagen verbleiben.

    Nur, wenn es Hinweise darauf gibt dass die Kopie gefälscht sein könnte, würde ich mit dieser Begründung ausnahmsweise eine Urschrift anfordern.

    sehe ich genauso.

    Wenn die Kopie nicht leserlich ist, dann mag eine ausreichend leserliche Kopie beigebracht werden.

  • Mir reicht die Kopie auch aus. Diese muss aber vollständig und komplett lesbar sein.

    Schlechtes Foto ?? Erinnert mich an eine Bremer RA-Kanzlei. Bei denen passt aber nicht nur der Nachweis nicht...


  • Schlechtes Foto ?? Erinnert mich an eine Bremer RA-Kanzlei. Bei denen passt aber nicht nur der Nachweis nicht...

    Es ist in Anwalt aus Berlin, was aber auch recht paradox ist, da ich in NRW arbeite und die Partei aus unserem Gerichtsbezirk kommt...


  • Schlechtes Foto ?? Erinnert mich an eine Bremer RA-Kanzlei. Bei denen passt aber nicht nur der Nachweis nicht...

    Es ist in Anwalt aus Berlin, was aber auch recht paradox ist, da ich in NRW arbeite und die Partei aus unserem Gerichtsbezirk kommt...

    Die Konstellation hatte ich auch schon. Schien mir eine Kanzlei zu sein, die ihr Klientel übers Internet bekommt und ohne persönlichen Kontakt arbeitet. Bescheid war ein Foto vom Handy, und Unterschrift der Antragstellerin war nur eingescannt.

    Original-Bescheid verlange ich nicht, aber lesbare und vollständige Kopie sollte es schon sein.

  • 2 Anwaltskanzleien aus Berlin und Bremen mit unleserlichen Kopien kennen wir auch in Oranienburg (Brandenburg) meist gekoppelt mit einem Antrag auf Überprüfung des Bescheides und dann wird alles aufgeführt, was überhaupt ein Leistungsempfänger bekommen könnte.

    Eingereicht wird nur eine Kopie eines Foto der ersten Seite des Bescheides. Auf Nachfragen erhält man dann den ganzen Bescheid aus denen keinerlei Fehler erkennbar sind. Der Leistungsberechtigte erhält alles so, wie es sein muss.

    Auf meine ständigen Zurückweisungen gab es bisher auch keine RM und von den Berliner und Bremer Anwälten habe ich nun auch schon lange keine Anträge mehr auf dem Tisch gehabt.

    Ich kann nur empfehlen, die Anträge vollständig und lesbar anzufordern. Kopie ist ausreichend. Original kann nicht gefordert werden. Nur bei vollständigen Bescheiden kann geprüft werden, ob die angegebenen Mängel im Bescheid tatsächlich bestehen und ob die Mängel auch einen Anwalt erfordern. Nicht jeder Mangel bedarf anwaltlicher Beratung/Vertretung.

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