Schuldner S meint nach materiellem Recht (irrtümlich), es herrsche ein Prätendentenstreit dahingehend, es träten 2 Gläubiger an ihn heran, nämlich entweder der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH oder aber der Gläubiger G, und er, der S, wisse nun nicht, an wen erfüllen.
Nach materiellem Recht ist es aber ganz eindeutig, dass G der Gläubiger ist. Da S aber zugunsten des Verwalter und zugunsten von G beim Amtsgericht hinterlegt hat gibt der Verwalter anstandslos zugunsten von G die hinterlegte Summe mit Schreiben zur Vorlage bei der Hinterlegungsstelle frei.
Das Problem ist aber: S hat, obwohl anwaltlich vertreten, den Betrag auch noch zugunsten des Geschäftsführers der insolventen GmbH hinterlegt! Diplomatisch formuliert würde man sagen: "Unter keinem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt kann der Geschäftsführer in Person Inhaber der Forderung sein." Deutlicher gesprochen: man braucht keine irgend gearteten Rechtskenntnisse, um zu erkennen, dass die Hinterlegung zugunsten des GF absolut behämmert war.
Kann der Hinterlegungsrechtspfleger hier irgend etwas machen - außer den G auf die Freigabeklage gegen GF zu verweisen?