Erbschein ohne Antrag erteilt

  • Es wird eine weitere Ausfertigung eines Erbscheines aus dem Jahr 1995 beantragt, damit Grundbuchberichtigung beantragt werden kann. Beim Durchsehen der Akte habe ich gesehen, dass die erste Ausfertigung des Erbscheines angeblich der Ehefrau ausgehändigt wurde. Allerdings ist überhaupt kein Antrag in der Akte. Nur ein Vermerk, dass im Termin im Mai 1995 niemand da war. Dann ist im Juni 1995 der Erbschein erteilt worden. Grundbesitz war angeblich nicht vorhanden und nun ist die Ehefrau verstorben und die Kinder brauchen beide Erbscheine da offensichtlich beide Eltern Grundstückseigentümer sind. Mach ich mir zu viele Gedanken? Ich finde nichts in der FGG-Kommentierung. Was meint ihr?

  • Fakt ist, dass ein Erbschein erteilt wird. Es muss also auch ein Antrag gegeben haben. Wo der jetzt ist, ist erst einmal Nebensache. Vielleicht in einer anderen Akte? Vielleicht verlegt? Erst einmal egal.

    Gibt es Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Erbscheins. Nein? So weit so gut.Wenn ja, einziehen.

    Woher weist du, dass bei der Erbscheinserteilung kein Grundbesitz vorhanden war? Wurden Kosten erhoben? Wenn ja kannst du ja ggf. nacherheben.

  • Die nun nachverstorbene Ehefrau hatte im Wertfragebogen angegeben, es gäbe keinen Grundbesitz. Ich werde nichts weiter unternehmen wegen des fehlenden Antrages. Es ist jeweils völlig unproblematisch gesetzliche Erbfolge eingetreten. Werde nur einen kurzen Aktenvermerk machen.

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