Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer gesetzlichen Grundlage, wann die Strafe beginnt, wenn die Maßregel aufgehoben oder sonst beendet wird.
M.E. müsste es RK des Beschlusses sein. Ich finde aber leider keine gesetzliche Grundlage dazu.
Könnte mir da vielleicht jemand helfen?