Hallo,
mich rief vorhin eine Dame vom Jugendamt an und erklärte, dass sie dort in Zukunft aufgrund von Versetzungen wohl unterbesetzt seien, was die Leute angeht, die Beurkundungen vornehmen. Dabei ginge es vor allem um die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungsurkunden.
Zuständig ist der Rechtspfleger des AG gem. § 67 BeurkG.
Jetzt ist die Frage der Dame vom Jugendamt gewesen, ob dafür denn Kosten anfallen würden. In der KostO gab es den § 55a, der dies ausschloss. In den neuen Kostengesetzen konnte ich jedoch nichts finden.
Hattet ihr schon mal einen solchen Fall und könnt mir ggfls. helfen?
Gruß, VikiBue