PfÜB und eine unbestimmte Forderung

  • Moin,

    ich habe da mal ein Schmankerl:

    Es erging ein Urteil, unter anderem ist die Beklagte dazu verurteilt alle weiteren Kosten zu tragen, welche aus der Verletzung des Klägers entstanden sind und zukünftig entstehen.

    Verletzter ist ein Polizeibeamter.

    Jetzt bekomme ich einen PfÜB-Antrag des Landes vertreten durch die Polizeidienststelle über die ausgeurteilten Summen und zusätzliche 21.542,00 €. Diese zusätzlichen Ansprüche werden nur mit der Kopie eines Schreibens an die Verurteilte erklärt, in der Dienstbezüge und Rehakosten aufgelistet sind und um Begleichung gebeten wird. Ein Siegel/Dienststempel trägt dies Schreiben nicht- auch sind keine Belege dabei.

    Meine Frage- reicht dies aus? Bzw.: Wie lasse ich mir nachweisen, dass die geltend gemachten Beträge stimmen?

    Oder ist das etwas dass die Beklagte einzuwenden hat, da durch die Formulierung im Urteil diese Kosten tituliert sind?

    Danke im Voraus

  • Durch das Urteil wird der Anspruch das Klägers hinsichtlich der künftigen Beträge lediglich dem Grunde nach festgestellt.

    Die Höhe der künftigen Anspruch ist noch gesondert vor dem Prozessgericht zu verfolgen und ohne ausdrückliche Titulierung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet.

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