Hallo,
In meinem Fall haben die Wohnungskündigung sowohl der Betreute als auch der Betreuer unterschrieben. Für den Betreuten besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Benötigt man nun eine betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Kündigung?
Der Betreuer allein bräuchte nach § 1907 Abs.1 S.1 BGB ja eine.