Zwangssicherungshypothek nach Einstellung schweizer Konkursverfahren?

  • Hallo,

    ich bin etwas ratlos und hoffe mal auf eure Ideen:
    In der Schweiz gab es hinsichtlich meiner Eigentümerin (Aktiengesellschaft in der Schweiz) ein Konkursverfahren,welches schließlich mangels Aktivvermögen eingestellt wurde. Nun soll ich eine Zwangssicherungshypothek eintragen. Irgendwelche Konkursvermerke wurden nie imGrundbuch eingetragen. Das Konkursverfahren ist nur aus schweizer Registereinträgen bekannt.

    Ich habe die Akte dem zuständigen Richter vorlegt mit der Frage, ob ich nun die Zwangssicherungshypothek eintragen kann bzw. ob das schweizer Konkursverfahren ähnlich dem deutschen Insolvenzverfahren ist und nach rechtskräftiger Verfahrenseinstellung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder komplett auf die Schuldnerin übergeht. Grundsätzlich kann man sich ja nichts anderes vorstellen, weil irgendjemand muss ja verfügen können und man kann ja nicht dauerhaft das Grundbuch für Gläubiger blockieren, obwohl das Konkursverfahren nicht mehr läuft.
    Leider kann mein Richter die Frage aber nicht vollständig beantworten und regt an ein Rechtsgutachten einzuholen. Nur, muss er das nicht selbstentscheiden, ob er das einholt und sich auch mit den Kosten befassen? Ich bin jetzt so schlau wie vor der Richtervorlage . Was würdet ihr tun? Irgendwelche Ideen?

  • Ehe du ein Gutachten anforderst, würde ich bei dem Konkursgericht in der Schweiz anrufen und dort mal nachfragen. Kostet weniger als das Gutachten :D. Wie sich das verhält, weiß ich leider nicht.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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