handschriftliches Testament, Testamentvollstreckung und Erbauseinandersetzung

  • Hallo zusammen, über die Suche hab ich nichts gefunden daher hier meine Frage zu folgendem Fall :confused:

    Es gibt ein handschriftliches Testament mit Teilungsanordnung, und der Einsetzung eines Testamentvollstreckers sowie eine Eröffnungsniederschrift.
    Der Testamentvollstrecker überträgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung wie angeordnet je eine Immobilie auf den Erben A und eine auf den B.

    Brauche ich da nicht auch noch einen Erbschein, denn der ist doch auch ein Teil der Eintragungsgrundlage, oder bin ich grad völlig schief gewickelt :gruebel:

  • Ich würde lieber ein Testamentsvollstreckerzeugnis sehen.

    sorry :( ich vergaß, das liegt in Ausfertigung bei . . . und das genügt dann und Grundlage der Eintragung ist nur die Erbauseinandersetzung :gruebel: :confused:

  • herzlichen Dank :daumenrau das war mir so nicht bekannt, aber ich war auch noch nie im Nachlassgericht und in 10 Jahren GB hatte ich so eine Konstellation auch noch nicht . . . dann pack ich das mal rein in die Grundbücher :)

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