Auszugsrecht eintragungsfähig?

  • Hallo allerseits,

    hat jemand von euch schon mal ein Auszugsrecht im Grundbuch gesehen und/oder eingetragen? Mir sagt es leider nichts. In meinem Fall wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, die Übergeber behalten sich das Recht vor, den Betrieb (=Hofgrundstück und landwirtschaftliche Flächen) weiterhin zu betreten. Dieses Recht wird als Auszugsrecht bezeichnet. Handelt es sich hierbei um ein gängiges Recht, welches mir bisher noch nicht über den Weg gelaufen ist?:D

  • s. die gesetzliche Definition des Altenteils in § 49 GBO (Hervorhebungen durch mich):

    „Werden Dienstbarkeiten und Reallasten als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen, so bedarf es nicht der Bezeichnung der einzelnen Rechte, wenn auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird“

    oder z. B. den Beschluss des BGH vom 03-02-1994 - V ZB 31/93, Leitsatz:

    „Werden im Rahmen einer Grundstücksüberlassung Dienstbarkeiten und Reallasten als Altenteil, Leibgedinge, Leibzucht, Auszug oder im gleichen Sinn als “Wohn- und Unterhaltsrecht” eingetragen, so bedarf es, wenn auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird, nicht der Bezeichnung der einzelnen Rechte im Grundbuch; dies gilt - anders als im Rahmen von Altenteilsverträgen i. S. von Art. 96 EGBGB - auch dann, wenn das Grundstück dem Übernehmer nicht auch Zwecken des wirtschaftlichen Erwerbs dient.“

    oder denjenigen des BVerwG 5. Senat vom 11.10.2007, 5 B 193/07, Leitsatz 2:

    „Ein Auszugsrecht (Reallast im Sinne von § 1105 BGB) stellt eine laufende Verbindlichkeit i. S. v. § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG dar. (Rn.4)“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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