Inhalt von Handelsregistervollmachten - Höhe der dort genannten Haftsumme

  • Guten Tag zusammen,

    ich hab hier einen Fall, bei dem wir hier alle nicht genauwissen, wie wir ihn handhaben sollen. Deswegen würde mich interessieren, ob ihrdazu irgendwelche näheren Erkenntnisse habt.


    Bei einer bereits eingetragenen KG wurde der Eintritt vongut 500 Kommanditisten zur Eintragung angemeldet.
    In der Anmeldung sind die Kommanditisten jeweils mit Name,Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Kommanditeinlage und Kapitalrücklagegem. § 5 des Gesellschaftsvertrages angegeben.
    Beispiel:
    Hansen, Hans, 01.01.2017, Hansstraße1, 12345Hausen, 3.000,00 EUR, 7.000,00 EUR


    Inzwischen konnte ich eine Klärung mit dem Notariatherbeiführen, dass als Haftsumme tatsächlich der in der Spalte„Kommanditeinlage“ genannte Betrag (im Beispiel also 3.000,00 EUR) eingetragenwerden soll.

    Mein Problem: In den eingereichten Handelsregistervollmachtender Kommanditisten an die phG ist als Haftsumme jeweils die Summebeider Beträge genannt (im Beispiel also 10.000,00 EUR).

    Würde euch das stören?

  • Ich schließe mich Anta und rpfl_nds an. Viel Spaß beim Eintragen. Laut Pebbsy bringt das genau einen Punkt in der Statistik, oder?

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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