Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Es liegt ein Erbvertrag von 1972 zwischen dem Erblasser X und seiner damaligen Verlobten Y vor. Der Erblasser setzt seine Verlobte als Vorerbin ein und die Söhne seines Bruders als Nacherben. Die Erklärungen werden wechselseitig angenommen. Die Ehe wurde nie geschlossen. Der Erblasser heiratet 1989 eine andere Frau Z. Diese ficht den Erbvertrag wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten an.
Wie ist im vorliegende Fall die Erbfolge?
Die Erbeinsetzung von Y dürfte nach § 2279 II, § 2077 BGB unwirksam sein. Gilt dies auch für die Nacherbfolge? Ich würde zu ja tendieren aufgrund § 2085 BGB. Dann würde gesetzliche Erbfolge eintreten.
Was denkt ihr?