Nachtrag zur Forderungsanmeldung unerlaubte Handlung

  • Hallo zusammen,

    mir ist folgender Sachverhalt bei der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen aufgefallen:

    Eine Forderung eines Gläubigers wurde im Prüfungstermin geprüft, ebenfalls mitgeprüft wurde der damals angemeldete Tatbestand der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Der Schuldner widersprach im PT.

    Nunmehr meldet dieser Gläubiger eine Forderung aufgrund Anfechtung nach. Offensichtlich erhöht er die o.g. Forderung. In der Anmeldung heißt es, "...erhalten Sie einen Nachtrag zu unserer Forderungsanmeldung. Unsere Gesamtforderungsanmeldung beträgt somit XXX €.

    Von der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist keine Rede mehr.

    Ist diese nun trotzdem in die Tabelle aufzunehmen?

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