Guten Morgen zusammen;) Ich habe eine kurze Frage:
darf eine vom Gericht bestellte Nachlaßpflegerin mit den Erben zusätzlich eine Honorarvereinbarung schließen?
Ich frage deshalb, weil ja dann von zwei Seiten Honorar fließen würde, aus der Staatskasse und von den Erben.
Danke schon mal für eure Hilfe