Zwischennamen stehen nicht im Grundbuch

  • Hallo, ich habe eine Frage und nichts in der Suche gefunden...

    Vorgelegt wird ein Kaufvertrag, in dem die Verkäuferin mit diversen Zwischennamen auftritt, die jedoch nicht im Grundbuch stehen. Auf Grundlage einer Belastungsvollmacht dieses Kaufvertrages soll nun eine Grundschuld eingetragen werden. In dem Kaufvertrag, aufgrund dessen auf die jetzige Eigentümerin aufgelassen wurde, tauchen diese Zwischennamen nicht auf. Ist etwas zu veranlassen?

  • Winkler, 17. Aufl., Rd.-Nr. 10 zum § 10 BeurkG

    Sofern ein Beteiligter sich ausdrücklich weigert, bestimmte personenbezogene Daten in die Urkunde aufzunehmen, so darf sich der Notar nicht darüber hinwegsetzen.

    § 15 GBV

    Sagt auch nur aus, dass der Vorname (und nicht alle Vornamen) einzutragen sind.

    M.E. ist daher deinerseits nichts zu veranlassen. Sofern der Notar Zweifel an der Identität hat, muss das in der Urkunde vermerkt werden.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Das kommt doch ständig vor. Ich würde in diesem Fall nichts mehr unternehmen. Anders sehe ichs, wenn nicht verkauft wird, dann halte ich Vervollständigung für zweckmäßig.

  • würdet ihr das genauso sehen, wenn (offenbar) eine Abkürzung des Vornamens im Grundbuch steht und damals anscheinend ein Übertragungsfehler gemacht wurde? In der Eintragungsverfügung von damals steht nämlich der richtige Vorname, eingetragen wurde aber irgendwie eine Abkürzung. Es geht in diesem Fall jetzt darum, ein Recht per Sterbeurkunde zu löschen. In der Sterbeurkunde steht natürlich auch der richtige Name der Berechtigten.

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