Hallo zusammen,
was mache ich mit einem KFA (F - Sache), wenn die Partei anwaltlich vertreten war und nach Abschluss durch Prozessgericht verstorben ist ? Tritt hier eine Unterbrechung nach § 239 ZPO ein, muss das Verfahren von den Erben nach Annahme der Erbschaft aufgenommen werden oder gibt es noch weitere Möglichkeiten ?