Erhöhte Sicherheitsleistung

  • In meinem Versteigerungstermin möchte der Vollstreckungsschuldner als Geschäftsführer für eine GmbH mit Sitz in Österreich bieten.
    Beglaubigten Auszug aus dem Firmenbuch hat er mir schon hergereicht. Ist alles ok.

    M.E. kann hier keine erhöhte Sicherheitsleistung seitens des betreibenden Gläubigers verlangt werden. Seht ihr das auch so?

  • Ist die GmbH auch die Schuldnerin? Diese Frage beantwortet auch die nach der erhöhten Sicherheit.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zumal sich ja nur aus der Stellung als GF nicht ableiten lässt, ob er Mitgesellschafter oder gar Alleingesellschafter ist. Es gibt mehr als genug angestellte GF, die mit der Gesellschafterstellung mal rein gar nichts zu tun haben. Denn nur dann KÖNNTE man EVENTUELL auf eine andere Idee kommen. Aber selbst dann ich zumindest auch nicht. Das sollte der Gläubiger mal versuchen zu begründen...

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