Der GV teilt mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist und rechnet wie folgt ab:
Nicht erld. Zustellung KV600 EUR 3,00
Nicht erld. Pfändung KV 604, 205 EUR 15,00
Nicht erld. Vermögensauskunft KV 604 EUR 15,00
Versuch gütl. Erledigung KV 208 EUR 8,00
Meines Erachtens kann er nur einmal KV 604 und KV 208 gar nicht abrechnen.
Wie seht ihr das?