Zustellungsurkunde zu Vaterschaftsurteil

  • Ich brauche ganz dringend Hilfe bei einer etwas verworrenen Sache:
    Zu einem gerichtlichen Vaterschaftsurteil aus dem Jahr 1976 ( Archivierungsfrist 70 J) ist keine Zustellungsurkunde in der Akte.
    Der Beklagte war Italiener.
    Nun muss die Tochter( um in I erbberechtigt zu sein) das deutsche Urteil in I neu anerkennen lassen. Die automatische Anerkennung besteht erst seit 1996.
    In Italien will man nun die Zustellungsurkunde oder / und das Protokoll, was aber beides nicht ( mehr) vorhanden zu sein scheint.
    Nun die Fragen:
    - Bezieht sich die 70 jährige Archivierungsfrist nicht auch auf die Zustellungsurkunde?
    - Was kann die Tochter tun, um in Italien Nachweise die rechtsmäßige Vorgehensweise des Gerichts nachzuweisen?

    In einer anderen Akte sind Titel zum Unterhalt, immer mit dazugehörender Zustellungsurkunde....

    Wer kann mir helfen, wie ich Weiterkommen kann?

  • Die Vaterschaft scheint beim Standesamt nicht beigeschrieben zu sein. Vorsichtshalber sollte man dort aber in der Beiakte zum Geburtsregister nachsehen. Vermutlich wurde das Urteil nicht zugestellt.

    Bis weit in die 90er Jahre hinein, vermutlich bis zur Schaffung der Familiengerichte, habe ich als Amtspfleger mit den Müttern besprochen, ob das Urteil zugestellt werden soll oder nicht. Die Begründungskette, wieso die Urteile nicht durch das Gericht zugestellt wurde, krieg ich nicht mehr auf die Reihe.

    Der Nachteil der Zustellung war sorgerechtlicher Art. Wenn der Vater, auch der in Deutschland lebende, die Vaterschaft in Italien eintragen ließ, bekam er automatisch die alleinige elterlich Sorge und das Kind die italienische Staatsangehörigkeit. Kindesentführungen zu den Großeltern war nicht selten und rechtlich nicht korrigierbar.

    Da Italien die reine Zahlvaterschaft kannte, ist die Zustellung von bloßen Schuldtiteln nicht ungewöhnlich gewesen.

    Da die Vaterschaft nicht wirksam festgestellt ist, dürfte das Familiengericht wohl ein neues Verfahren bekommen. Hoffentlich war es keine Feuerbestattung!

  • Klar sind Zustellungsnachweise auch zu archivieren. Theoretisch zumindest:D

    Man müsste vermutlich die Italiener wissen lassen, das die ZU nicht mehr vorhanden ist, also verlustiert.

    Dann Neuzustellung soweit überhaupt noch möglich...

  • Meiner Erinnerung nach wurden in den 70er/80er Jahren die Zustellungen ins Ausland nur auf Antrag einer Partei vermittelt. Wir konnten uns direkt an das Deutsche Institut für Vormundschaftswesen wenden, die gegen einen happigen Vorschuss die Zustellung durch einen Partneranwalt vermittelte.

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