Zwangsgeldfestsetzung

  • Ein Betreuer hat die Rechnungslegung nicht fristgemäß vorgelegt. Ich möchte jetzt ein Zwangsgeld gegen ihn festsetzen.
    Wo finde in forumStar (welche Nummer) einen Beschluss über die Festsetzung von Zwangsgeld ?
    Von wem wird der Beschluss vollstreckt ?

  • Den Beschluss zur Zwangsgeldfestsetzung findest du im Modul Oz (Ordnungs- und Zwangsmittel) im ForumStar

    Zuständig wirst wohl du nach dem § 2 Nr. 2 EBAO sein wenn dein Geschäftsverteilungsplan nichts anders hergibt

  • Ein Betreuer hat die Rechnungslegung nicht fristgemäß vorgelegt. Ich möchte jetzt ein Zwangsgeld gegen ihn festsetzen.
    Wo finde in forumStar (welche Nummer) einen Beschluss über die Festsetzung von Zwangsgeld ?
    Von wem wird der Beschluss vollstreckt ?

    In BW zieht dir die LOK das Zwangsgeld ein.

    Hast du dir auch schon Gedanken gemacht, wie du mit dem vollstreckten Zwangsgeld weiterverfährst, wenn der Betreuer die Rechnungslegung einreicht.

    Und wenn der Betreuer dich dann noch ärgern will, beantragt er die formelle Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses.

    Das Zwangsgeld ist keine Strafe, sondern ein Mittel, das Handeln zu erzwingen.

    Und die Rückerstattung über die LOK war schon früher ein Papierberg.

    Ich drohe in solchen Fällen dem Betreuer lieber die Entlassung wegen Unvermögen bzw. in gravierenden Fällen auch wegen Unfähigkeit an und teile der Betreuungsbehörde den Sachverhalt mit.

    Und im Falle der Entlassung kann sich der Betreuer dann beschweren. Viel schlimmer ist für den Betreuer aber, dass er ggf. von der Betreuungsbehörde nicht mehr vorgeschlagen wird.

    Zieh dir deine Betreuer. Wenn’s geht aber ohne Zwangsgelder.

  • Das mit dem Zwangsgeld ist natürlich so eine Sache. Macht häufig doppelt Arbeit, weil man erst das Zwangsgeld festsetzt und danach meistens wieder aufheben muss, wenn der Betreuer dann doch die geforderten Unterlagen bei bringt.

    Andererseits müssen selbst bei Aufhebung des Zwangsgeldes natürlich die entstandenen Kosten vom Betreuer getragen werden, was immerhin einen kleinen Erziehungseffekt haben kann (Deshalb unbedingt dran denken auch die Kosten mit einzufordern).

    Ich versuche auch lieber zuerst mit entsprechend formulierten Schreiben oder einem Telefonanruf die Sache zu lösen, hilft auch in vielen Fällen weiter, besonders die Anrufe, wenn man erklärt, dass man praktisch schon den Finger am Knopf für den Zwangsgeldbeschluss hat.

    Leider scheint es zumindest an meinem AG auch einige Betreuer zu geben, die tatsächlich erst eine Abrechnung einreichen, wenn der Zwangsgeldbeschluss erlassen wurde. Trotzdem wird vom Richter kein Wechsel vorgenommen oder nicht sofort, weil die Betreuer sich angeblich gut um die Betreuten kümmern.

    Ich finde es in einigen Fällen deshalb durchaus gut, auch tatsächlich mal den Beschluss zu machen, sonst ist man irgendwann nicht mehr glaubhaft bzw. wird nicht mehr "für voll genommen" und sie reagieren noch weniger auf das Gericht.
    Bevor man vollstreckt macht man ja auch üblicherweise erstmal eine einfache Zahlungsaufforderung, die häufig schon zum gewünschten Erfolg führt.

    Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen:
    Wie schon gesagt, das geht in Forum Star über das Oz-Modul, wo man erstmal die notwendigen Daten eintragen muss. In der ersten "Unterlasche" kann man dann mit einem Rechtsklick den Beschluss erstellen (deshalb weiß ich die Nummer des Beschlusses leider nicht). Die weiteren Unterlaschen sind (bei uns, evtl. in anderen Bundesländern anders) um die Kosten einzutragen und die weiteren Schreiben zu erstellen (Zahlungsaufforderung, GV-Auftrag, usw.).

    Wenn man es ein paar mal gemacht hat, dann klappt das meiner Meinung nach auch recht schnell und einfach und ich habe nicht das Gefühl alzu viel Arbeit mit so einem Beschluss und der anschließenden Aufhebung zu haben (Für die Aufhebung gibt es zumindest bei uns keinen fertigen Beschluss aus ForumStar, den habe ich mir selbst mit Autotext gebastelt).

  • Das geht jetzt zwar ein bisschen von der Ausgangsfrage weg - aber ich habe schon so manchen Betreuer geladen und mal eine Besprechung gemacht. Dass eben die Zusammenarbeit mit dem Gericht dazugehört. Dass man nicht erst nach drei Erinnerungen auf Gerichtspost antwortet. Dass andernfalls auch die Entlassung im Raum steht. Mit diesen Betreuern hatte ich danach keine Probleme mehr. Überall da, wo ich das Zwangsgeldverfahren durchgezogen habe, ging das Spiel jedes Jahr aufs Neue los.


  • Letzteres kümmert den säumigen Angehörigen überhaupt nicht.

    Und nur weil vielleicht eine Nachreichung der Rechnungslegung nach Anordnung des Zwangsgeldes erfolgt, ist dies noch lange kein Grund, von Zwangsgeldern abzusehen. (Manchmal ist es auch der einzige Weg, wenn der Richter mit der Entlassung von Betreuerin sehr zögerlich ist.)

    Mich würde übrigens wundern, wenn bei euch die Justizkasse tatsächlich die Zwangsgelder einzieht, also selbst vollstreckt.

    Im hiesigen Bundesland macht das alles der Rechtspfleger am Betreuungsgericht (oder auch am Familiengericht), d. h. Zahlungsaufforderung und dann ggf. Beauftragung GVZ oder Erlass Pfüb usw. Ist das JBeitrG nicht eine bundesweite Regelung? :gruebel:

  • Das geht jetzt zwar ein bisschen von der Ausgangsfrage weg - aber ich habe schon so manchen Betreuer geladen und mal eine Besprechung gemacht. Dass eben die Zusammenarbeit mit dem Gericht dazugehört. Dass man nicht erst nach drei Erinnerungen auf Gerichtspost antwortet. Dass andernfalls auch die Entlassung im Raum steht. Mit diesen Betreuern hatte ich danach keine Probleme mehr. ...


    Glück gehabt, würde ich fast sagen. :)

    Ich habe auch schon Betreuer geladen, die dann meist versprochen haben, dies und jenes nachzureichen bzw. nachzuweisen. In etlichen Fällen passierte das trotzdem nicht.

  • Kann ein Zwangsgeld auch noch nach Entlassung des Betreuers zur Erzwingung der Einreichung der Schlussrechnung festgesetzt werden ?  

    Mit Verlaub und so gern ich auch selbst schnelle und klare Antworten mag: Es hülfet überhaupt nichts, wenn alle reformgebeutelten Kollegen aus BaWü frische Themen aufmachen - insbesondere zu solchen Fragen, bei denen die einfache Suche 68 Treffer raushaut...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Kann ein Zwangsgeld auch noch nach Entlassung des Betreuers zur Erzwingung der Einreichung der Schlussrechnung festgesetzt werden ?  

    Mit Verlaub und so gern ich auch selbst schnelle und klare Antworten mag: Es hülfet überhaupt nichts, wenn alle reformgebeutelten Kollegen aus BaWü frische Themen aufmachen - insbesondere zu solchen Fragen, bei denen die einfache Suche 68 Treffer raushaut...


    Gut, dass das mal gesagt wurde. :daumenrau

  • Kann ein Zwangsgeld auch noch nach Entlassung des Betreuers zur Erzwingung der Einreichung der Schlussrechnung festgesetzt werden ?

    Mit Verlaub und so gern ich auch selbst schnelle und klare Antworten mag: Es hülfet überhaupt nichts, wenn alle reformgebeutelten Kollegen aus BaWü frische Themen aufmachen - insbesondere zu solchen Fragen, bei denen die einfache Suche 68 Treffer raushaut...

    Das sehe ich auch so. Bitte die Ankündigung hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/announcement.php?f=6&a=18
    beachten!

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Dies sind doch alles keine neuen "Probleme". Die ganzen Thematiken gab es doch auch schon vor dem 01.01.2018; wir waren das Betreuungsgericht; für uns galten die gleichen Vorschriften wie jetzt. Ich kann die ganzen Fragestellungen nicht nachvollziehen???

  • Dies sind doch alles keine neuen "Probleme". Die ganzen Thematiken gab es doch auch schon vor dem 01.01.2018; wir waren das Betreuungsgericht; für uns galten die gleichen Vorschriften wie jetzt. Ich kann die ganzen Fragestellungen nicht nachvollziehen???

    :daumenrau

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