Genehmigung geschlossener Immobilienfonds

  • Hallo zusammen,

    die sorgeberechtigte Eltern haben die familiengerichtliche Genehmigung für einen geschlossenen Immobilienfonds beantragt. Der Vater will dem 9-jährigen Kind 10.000 € schenken und dieses dann als gesetzlicher Vertreter in den Fonds investieren. Die Nachschusspflicht wurde ausgeschlossen. Der Fonds ist befristet bis 31.12.2027; Änderungen mit Anlegervotum aber möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist vorher möglich. Eine individuelle Veräußerung der Beteiligung vor der Auflösung des Fonds sowie eine vorzeitige Kündigung der Beteiligung kann mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Die im Fonds enthaltenen Immobilien sind größere, vermietete Gebäude
    Weiteres Vermögen hat das Kind nicht. Rendite beträgt 7% p.a. Totalverlust der Anlage möglich. Laut Prospekt handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, weshalb ja grundsätzlich eine Genehmigung nach §§ 1822 Nr. 3, 1643 Abs. 1 BGB notwendig ist.
    Die Eltern haben außerdem gleich einen Ergänzungspfleger vorgeschlagen, da der sorgeberechtigte Vater den Fonds vermittelt hat. Dieser ist ein Bekannter der Familie aus der Finanzbranche.

    Aufgrund der langen Laufzeit ist jedoch die Frage, ob das überhaupt genehmigungsfähig ist. :gruebel:
    Ich tendiere ehr zu einem offenen Fonds. Davon sind jedoch die Eltern nicht sehr begeistert.

  • Ich hätte keine Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, da die Beteiligung ja nicht aus dem vorhandenen Vermögen des Kindes bezahlt wird.

    Vielmehr soll der erforderliche Betrag geschenkt werden. Dies entspricht in etwa einer Schenkung der Beteiligung selbst.

    Das Kind kann doch (wenn ich es richtig verstanden habe) maximal die geschenkten 10.000€ verlieren.
    Dieses Geld würde es ansonsten doch nicht bekommen.
    Bezüglich der Schenkung der der 10.000€ könnte man nach dem Sachverhalt an eine Schenkung unter Auflage (Anlage in Fonds XY) denken.

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