BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - IX ZA 19/17
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...Kann der Schuldner seinen Unterhalt und den seiner Familie nicht aus seiner freigegebenen selbständigen Tätigkeit erwirtschaften, kann er Unterhaltsansprüche weiterhin gegen die Insolvenzmasse geltend machen.
Dieser Leitsatz ist mehr ein Annex in dem o.g. Beschluss, allerdings trägt er gleichwohl zur Verwirrung bei.
Auch die Ausführungen in der Entscheidung sind nicht besonders klar und ausführlich.
Ich habe § 100 InsO bislang so verstanden, dass der Schuldner und seine Familie keinen Anspruch auf Unterhalt aus der Masse haben. Die Formulierung "geltend machen" hört sich aber nach mehr an. Oder höre ich hier die Flöhe husten? Die in der Entscheidung unter Rn. 11 benannte Literaturstelle steht mir nicht zur Verfügung(Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2017, § 35 Rn. 116).