Hallo !
Mir liegt die Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheids mitdem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor.
Der VB ist vom 15.3.2014, zugestellt wurde der VB am 19.3.2014.Die Zustellung ist auf der Ausfertigung bescheinigt, jedoch ohne Siegel oderUnterschrift.
Der VB ist maschinell hergestellt.
Das maschinelle Siegel dürfte doch mit dem VB hergestelltworden sein, bevor der ZU-Vermerk angebracht wurde. Ich frage mich, ob dieZustellung ausreichend bescheinigt ist.