Feststellungsbescheid ausländischer Verwaltungsbehörde

  • Hallo,
    ich habe in einem IN-Verfahren eines ehemals selbständigen Schuldners eine Forderungsanmeldung einer österreichischen Sozialversicherungsanstalt. Die Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Jetzt liegt mir ein mit Rechtskraftvermerk versehener Bescheid dieser Sozialversicherungsanstalt über die Feststellung vor. Beantragt ist die Berichtigung der Tabelle.
    Mein Problem: Gilt § 185 InsO auch für die österreichische Behörde? Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich nachlesen kann?

  • Hallo,
    ich habe in einem IN-Verfahren eines ehemals selbständigen Schuldners eine Forderungsanmeldung einer österreichischen Sozialversicherungsanstalt. Die Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Jetzt liegt mir ein mit Rechtskraftvermerk versehener Bescheid dieser Sozialversicherungsanstalt über die Feststellung vor. Beantragt ist die Berichtigung der Tabelle.
    Mein Problem: Gilt § 185 InsO auch für die österreichische Behörde? Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich nachlesen kann?

    habich null ahnung von, aber schick das Teil mal an den IV mit Gelegenheit zur Stellungnahme, an der Gewährung von Rechtsgehör ist noch kein "ekennendes" Gericht gestorben :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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