Erbscheinsanträge im Wege der Rechtshilfe VI-er oder AR-Sache?

  • Guten Morgen!

    Es weiß bestimmt hier jemand aus dem Stehgreif, unter was Erbscheinsanträge im Wege der Rechtshilfe registriert werden.
    Unser SE sind sich uneins. Derzeit werden sie als AR-Sachen registriert.

    Habe hier gerade eine Rechtshilfe mit zig Ausschlagungen im Vorfeld - Erbin ist eine Groß-Cousine.
    Für ein AR-Aktenzeichen bisschen viel Arbeit.

    Schönen Tag Euch allen! LG

  • Da für Erbscheinsanträge im Wege der Rechtshilfe keine originäre Zuständigkeit a la § 344 Abs. 7 FamFG geregelt ist, handelt es sich um AR-Sachen.

    Ich schließe mich S.B. an:
    Handelt es sich um einen Erbscheinsantrag Rechtshilfe um einen unüberblickbar schwierigen Fall, fordere ich vom zuständigen Nachlassgericht einen vollständigen Entwurf des Erbscheinsantrags an. Die Arbeit dürfte sich dann besser in Grenzen halten.

  • Vielen Dank für Eure Antworten!!!!!!

    Aber schon ärgerlich ..... ich hätte das Protokoll auch vorbereitet, aber man soll ja nicht von sich selbst auf andre schließen!

    Es gib halt Kollegen und Kollegen.

    In diesem Fall hätte ich wohl eine Vorsprache bei einem Notar angeraten. Aber gut. Erledigt.

    Ein schönes Wochenende!!!!!!

    LG Schoko

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