Da ich der böswilligen Abwesenheit im Forum gescholten wurde, will ich mich mal mit einem Fall, der mir gerade durch den Kopf geht, zurück melden.
Insolvenzschuldner befindet sich in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die Arbeitnehmer werden im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung bezahlt.
Insolvenzschuldner hat einen Werkvertrag, der reine Arbeitsleistung ihrer Arbeitnehmer (Abbrucharbeiten) beinhaltet, geschlossen. Dieser Vertrag wurde nach § 648 BGB vom Besteller aufgrund fehlender gegenseitige Chemie gekündigt. Die Kündigung ist also, entgegen der üblichen Verfahrensweise, nicht auf die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zurück zu führen.
Im Fall des § 648 BGB steht dem Unternehmer der Werklohn abzüglich seiner ersparten Aufwendungen zu.
Außerhalb der insolvenzgemäßen Besonderheiten wäre also von dem Stundenlohn, den der Insolvenzschuldner mit seinem Vertragspartner vereinbart hat, die Lohn- und Lohnnebenkosten ihrer Mitarbeiter abzuziehen.
Ich meine, dass die Insolvenzschuldnerin durch die Vertragskündigung vorliegend aber gerade nichts erspart, weil sie die Lohn- und Lohnnebenkosten durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung ohnehin nicht gezahlt hätte.
a.A.?