Erbrecht adoptiertes Kind

  • Habe einen Erbscheinantrag eines Notars für Erben der dritten Ordnung.
    Die vorverstorbene Schwester des Vaters des Erblassers hat 1951 in den alten BL ein mdj. Kind adoptiert, welches nach Auffassung des Notars nicht erbberechtigt ist. Ich kann hierfür keinen Grund erkennen.Kann mir jemand helfen?

  • Da das angenommene Kind am Stichtag 01.01.1977 volljährig war, gelten für Erbfälle nach dem 01.01.1977 die neuen Vorschriften über die Volljährigen-Adoption. Danach wird ein Verwandtschaftsverhältnis in der Regel nur zwischen dem Angenommenen sowie dessen Abkömmlingen und dem Annehmenden begründet, nicht aber zu den Verwandten des Annehmenden.
    Ist gut erläutert im Müko zu § 1924 BGB

  • Habe einen Erbscheinantrag eines Notars für Erben der dritten Ordnung.
    Die vorverstorbene Schwester des Vaters des Erblassers hat 1951 in den alten BL ein mdj. Kind adoptiert, welches nach Auffassung des Notars nicht erbberechtigt ist. Ich kann hierfür keinen Grund erkennen.Kann mir jemand helfen?

    Was steht denn im Adoptionsvertrag zum Thema Erbrecht?

  • Wie #2

    Das Kind hat kein Erbrecht. Es gilt mit den Verwandten des Annehmenden (und damit mit dem Erblasser) als nicht verwandt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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