Fiktive Kosten

  • Ich brauch dringend Hilfe. Folgender Sachverhalt:

    Kläger und Beklagten leben beide in einer kreisfreien Stadt. Kostenentscheidung Kläger 70 %, Beklagte 30 %, Prozessbevollmächtigter der Beklagen (2) hat Sitz 350 km entfernt und an 3 Verhandlungsterminen teilgenommen. Verkehrsanwalt war nicht.

    KFA wurden Reisekosten und Abwesenheitsgeld wg. Anwalt am dritten Ort zurückgewiesen, KFB auch so erlassen.

    Jetzt Beschwerde gegen KFB mit Antrag Kosten eines fiktiven Verkehrsanwalts festzusetzen (Prozessanwalt 1,6 VG, 1,2 TG, Terminbevollmächtigter VG 0,95, 1,2 TG).
    Aufgrund der kreisfreien Stadt fallen keine fiktiven Reiskosten an, hier soll offensichtlich nachträglich die Regelung "Anwalt am dritten Ort" umgangen werden.

    Wie kann ich diese Antrag zurückweisen, auf welcher Grundlage gibt es dazu Rechtsprechung.

    Danke für die Hilfe im Voraus.

  • Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet.

    Fiktiven Kosten eines Terminvertreters ansetzten macht überhaupt keinen Sinn. Wenn schon die Reisekosten nicht erstattungsfähig sind, wie hätten dann die Kosten eines Terminvertreters erstattungsfähig sein sollen (§91 II S.2 ZPO).

    Man könnte jetzt beim Gericht einfach vortragen, dass die Beschwerde unbegründet ist und dann nach Zurückweisung der Beschwerde die Festsetzung der Gebühren für das Beschwerdeverfahren beantragen oder du vertraust einfach darauf, dass das Beschwerdegericht weiß was es tut.

    Du selbst kannst den Antrag nicht zurückweisen, dass kann nur das Beschwerdegericht. ;)

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