Ausgangslage:
Gläubiger ist ein Inkasso Unternehmen.
Beantragt ist ein gewöhnlicher PfüB, hierbei werden u.a. geltend gemacht: 35,-€ 'Außendienstkosten'.
Ich habe diese beanstandet, weil kein Beleg / nicht ersichtlich, für was diese Kosten entstanden sein sollen und wonach abgerechnet wurde.
Gläubigerantwort:
Es handele sich um Aufwendungen aus Anlass der ZV und diese wären für die Vorbereitung der Durchführung angefallen. Anerkannt seien schließlich Ermittlungskosten und sogar Detektivkosten. Man habe sehr positive Erfahrungen mit dem Außendienst gemacht. Es sei ein Scoring über die voraussichtliche Erfolgsaussicht vorausgegangen. Es gelinge im persönlichen Kontakt häufig, den Schuldner zu einer Ratenzahlung zu bewegen. Das sei günstiger und erfolgreicher als über den Gerichtsvollzieher.
Mir kommt das gelinde gesagt merkwürdig vor; da schickt ein Inkassodienst Mitarbeiter beim Schuldner vorbei und rechnet dafür Pauschalpreise unter dem Begriff 'Außendienst' ab??
Fragen: Hatte schonmal jemand sowas (Suchfunktion brachte leider kein Ergebnis)
Haltet ihr das ebenfalls für nicht erstattungsfähig?