Hallo, ich bin's mal wieder.
Habe eine Verständnisfrage zum Altenteil:
Beantragt wurde die Eintragung eines Altenteilrechts "Gem. § 5 des Vertrages".
§ 5 des Vertrages lautet:
1. Wohnungsrecht, § 1093, "...Eintragung wird bewilligt"
2. Baraltenteil, Verpflichtung, jeweils 500,00€ zu zahlen, "... Eintragung wird bewilligt"
Wieviele Rechte habe ich jetzt? Habe ich jetzt ein Wohnungsrecht und ein Altenteilsrecht, oder nur ein Altenteilsrecht, bestehend aus Wohnungsrecht und Reallast, welches man im GB aber komplett als Altenteil bezeichnet?
Hab im HRP natürlich schon gelesen, aber bin nicht schlauer geworden...