Strafbeginn bei Zurückstellung § 35 BtMG

  • Hallo zusammen,

    hatte eine solche Konstellation bisher glaube ich noch nicht (Daten sind fiktiv):

    Widerruf einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, anrechenbare Untersuchungshaft 20 Tage, weitere 20 Tage gelten aufgrund teilweiser Auflagenerfüllung als vollstreckt.

    Hatte den VU auf Mitte Dezember zum Haftantritt geladen, es wurde jedoch aufgrund einer geplanten Therapie Antrag auf Strafaufschub für 3 Monate gestellt und auch bewilligt. Seit 15.02.2018 befindet sich der VU nun in stationärer Therapie. Mit Beschluss vom 28.02.2018, rechtskräftig seit 10.03.2018 wurde die Vollstreckung der Jugendstrafe für 25 Wochen zurückgestellt.

    Wann ist nun der fiktive Strafbeginn der Jugendstrafe? Tendiere Stand jetzt zum 15.02.2018 (Therapiebeginn), auch wenn dieser Tag vor dem Rechtskraftdatum des Zurückstellungsbeschlusses liegt (aufgrund Röttle/Wagner, 8. Auflage, Rn. 695, Var. 2)

    Bis wann genau gilt die Jugendstrafe nun als zurückgestellt? Rechtskraftdatum Zurückstellungsbeschluss zzgl. 25 Wochen?

    Vielen Dank vorab und Gruß

  • Das Verfahren besteht aus zwei Teilen:
    Der erkennende Richter muss der Zurückstellung zustimmen und über die Anrechnungsfähigkeit entscheiden. Das erfolgt durch Beschluss (anfechtbar mit sof. Beschw.).
    Nach Rechtskraft des vorgenannten Beschlusses ordnet der Vollstreckungsleiter (kann identisch mit erkennenden Richter sein) die Zurückstellung an. Im Rahmen dieser Anordnung muss er auch den Beginn, die Dauer und die Einrichtung bestimmen.

  • Ich schließe mich hier mal an mit einem Fall, in dem ich Rat brauche.

    Also der Jugendliche hat eine Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten erhalten. Er war vorher 7 Monate in U-Haft.
    Ich habe nun einen rechtskräftigen Beschluss vorliegen, wonach der Zurückstellung zugestimmt wird.
    Die Klinik wurde benannt und die Anrechnungsfähigkeit bis zu 2/3 festgestellt.

    Der Verurteilte befindet sich nun in der Klinik. Diese befindet sich in einem anderen Amtsgerichtsbezirk.

    Was ist nun meine Aufgabe als Vollstreckungsrechtspfleger?

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