Bestellung eines Eigentümererbbaurechts an einem belasteten Grundstück

  • Es wird ein Eigentümererbbaurecht bestellt. Das Grundstück ist mit Dienstbarkeiten und Grundschulden belastet. Die Berechtigten bzw. Gläubiger haben dem Erbbaurecht den Vorrang eingeräumt.
    Werden die Rechte mit der bisherigen Rangstelle in das Erbbaugrundbuch übertragen?
    Danke für Eure Hilfe.

  • Werden die Dienstbarkeiten neu auf dem Erbbaurecht bestellt und die Grundschulden auf das Erbbaurecht erstreckt? Wenn nicht, dann lasten die Rechte weiterhin nur auf dem Grundstück.

  • Nein, es gibt keine Erklärung, dass sich die Rechte auf das Erbbaurecht erstrecken. Es gilt hier keine Besonderheit für ein Eigentümererbbaurecht? Habt Ihr eine Fundstelle für mich?
    Ich frage mich, ob den Gläubigern diese Rechtsfolge bekannt ist.

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