Verbindung möglich?

  • Es wurden zwei Zwangsverwaltungsverfahren beantragt, aufgrund einer Forderung gegenüber dem Schuldner. Die Grundstücke bilden laut Auskunft des Zwangsverwalters eine wirtschaftliche Einheit. Er regt die Verbindung an.

    Zwischenzeitlich hat das Finanzamt den Beitritt zu einem Verfahren erklärt.

    Beitrittsbeschluss liegt vor.

    Kann jetzt noch die Verbindung erfolgen?

  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, liegen sie vor.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie bringe ich dann im Teilungsplan zum Ausdruck, dass das Finanzamt nur Befriedigung aus den Einnahmen des einen Grundstückes bekommen kann?

    Ganz locker mal den Grundbuchauszug abwarten. Sind die Gesamtbelastungen hoch,
    ist der Beitritt des Finanzamtes vielleicht nur eine Luftnummer, will heißen: dem Vorranggläubiger
    gebührt der komplette Überschuss nach § 155 II ZVG.
    Ansonsten muß der Zwangsverwalter die Einnahmen intern aufsplitten und auf die
    beiden Grundstücke getrennt zuteilen.

  • Dass die Verfahren verbunden werden, bedeutet ja nicht zwingend, dass die Massen vermischt werden. Wenn Du zB zwei Wohnungen hast, eine vermietet, die andere leer, kannst du ja auch nicht die Einnahmen der einen Wohnung zur Begleichung der Hausgelder uä der anderen verwenden.

    (Übrigens läuft Buffy wieder, auf Tele5, ich meine samstags Nacht!)

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