Hallo,
Habe die Akte vorgelegt bekommen mit einer Entlassungsmitteilung der JVA. Grund ist Bewährung nach § 88,89 JGG,
Was muss ich denn jetzt verfügen?
Die Akte ist für mich ja mit Entlassung erledigt. Muss ich die Akte dem Richter wegen er Bewährung noch vorlegen oder geich zur StA?
Ich bin leider die einzige hier beim Gericht die Strafsachen macht und kann hier leider deswegen keinen Fragen. Deswegen bräuchte ich einmal eure Hilfe.
LG