Hallo,
nachfolgendes betrifft nur die neuen Bundesländer
seid einiger Zeit flattern uns die Anmeldungen nach § 30b VermG ein. Für die Eintragung ist der mittlere Dienst zuständig, welcher die Eintragung auch brav erledigt.
Nun kam es bereits ein mal vor, dass die Eigentümer aufgeregt anriefen und mitteilten, dass zum Eigentumswechels die GVO vorlag und was es mit dem Vermerk auf sich habe. Wir haben die Leute an den Landkreis verwiesen, bisher dazu noch nichts neues gehört.
Kam das bei euch auch schon vor, dass trotz erteilter GVO-Genehmigung ein Ersuchen nach § 30b VermG einging? Wir sind dazu übergangen, dass die Geschäftsstelle uns Rpfl die Ersuchen vorlegt.
LG