Ich komme in folgendem Fall nicht wirklich weiter:
X ist als Vorerbe im Grundbuch eingetragen. Es ist bedingte Nacherbschaft angeordnet, Nacherben sind Ziff. 1. – 8., unter anderen auch der Vorerbe. Die Nacherbschaft soll beim Verkauf des Grundstücks eintreten. Stirbt der Erbe, ohne den Grundbesitz verkauft zu haben, ist er Vollerbe.
Der Vorerbe ist nunmehr verstorben. Es wird ein Erbschein ohne Nacherbschaft vorgelegt, der X als Erben ausweist. Gleichzeitig wird die Auflassungserklärung des Z vorgelegt. Darin beruft sich Z auf die im Schenkungsvertrag UR… erteilte Vollmacht des X, nach seinem Tode die Auflassung zu erklären. Es wird die Eintragung des Eigentumswechsel beantragt.
Meine Prüfung dreht sich irgendwie im Kreis.
Auf der einen Seite, darf X als Vorerbe nicht unentgeltlich verfügen und damit auch keine Vollmacht erteilen, auf der anderen Seite ist er ja jetzt Vollerbe.