Lt. Gesellschaftsvertrag kann eine Übertragung eines Gesellschaftsanteils im Ganzen nur im Rahmen des Ausscheidens des Gesellschafters u. a. aufgrund Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Im Fall der wirksamen Kündigung steht einem anderem bestimmten Gesellschafter ein Erwerbsrecht an dem Gesellschaftsanteil zu.
Nunmehr haben 11 der 13 Gesellschafter nach o. g. Kündigung ihre Gesellschaftsanteile an den bestimmten Gesellschafter übertragen. Der weitere Gesellschafter hat den Übertragungen zugestimmt.
Kann hier im Rahmen der Grundbucheintragung der Rechtsänderung der Nachweis verlangt werden, dass die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist?
Gesellschafter waren bisher Eltern/Angehörige von behinderten Menschen oder behinderte Menschen, nunmehr übernimmt eine GmbH - ebenso bereits Gesellschafterin - die Anteile.