Die Verjährung von Beträgen des XXX (Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt) verjährt m.E. nach 3 Jahren. Die Gläubigerin hat aus Beträgen aus 2012 und 2013
zwischendurch vollstreckt und angemahnt. Ist dadurch die Vollstreckung gehemmt?
Die Gläubigern hat Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses angefordert und der Schuldner ist nicht gekommen.
Eintragungsanordnung ist ergangen, wogegen der Schuldner Widerspruch eingelegt hat.
Was meint Ihr? Ist die zugrundeliegende Forderung noch vollstreckbar?
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