Antrag Erhöhung Freibetrag bei laufender Inso

  • Hallo,
    ich mache ZV gerade in der Vertretung und hatte einen Anruf von einer Frau, die sich in der Insolvenz befindet. Ihr wurde gestattet, weiter zu arbeiten, der Lohn ging auf ein P-Konto. Nun ist sie in Rente und bekam zwei Renten zusammen überwiesen, auf dem Konto liegt momentan keine Pfändung, die Bank zahlt ihr aber den über der Freigrenze liegenden Betrag nicht aus.
    Nun möchte sie bei mir einen Antrag stellen auf einmalige Erhöhung des Freibetrages.
    Aber ich habe hier doch kein laufendes Verfahren, müsste sie sich dann nicht an das Insolvenzgericht wenden?

    Danke!

  • Hallo,
    ich mache ZV gerade in der Vertretung und hatte einen Anruf von einer Frau, die sich in der Insolvenz befindet. Ihr wurde gestattet, weiter zu arbeiten, der Lohn ging auf ein P-Konto. Nun ist sie in Rente und bekam zwei Renten zusammen überwiesen, auf dem Konto liegt momentan keine Pfändung, die Bank zahlt ihr aber den über der Freigrenze liegenden Betrag nicht aus.
    Nun möchte sie bei mir einen Antrag stellen auf einmalige Erhöhung des Freibetrages.
    Aber ich habe hier doch kein laufendes Verfahren, müsste sie sich dann nicht an das Insolvenzgericht wenden?

    Danke!

    Laufendes Verfahren oder WVP?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • hat das InsO-Gericht nichts mit zu tun, da es in der WVP keinen Insolvenzbeschlag, sondern "nur" noch die Abtretungserklärung gibt.

    Soweit auf dem Konto noch Pfändungen sind, deren Verstrickung nicht beseitigt wurde, ist das Volsltreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsbehörde die zuständige Stelle.

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