Zustellung des PfüB an DS in Monaco

  • Hallo,

    mir wurde vom Gerichtsvollzieher gem. § 10 Abs.2 GVGA eine PfÜB vorgelegt, der a einen DS in Monaco zugestellt werden soll. Beigefügt ist en Auszug aus dem Haager ZU-Abkommen, nach dem Post-ZUs in Monaco nicht zulässig sind.

    Ich habe überhaupt keine Erfahrungen mit Auslandsahen. M.E. muss der GVZ den ZU-Auftrag an den Gläubiger zurückgeben und dieser die Vermittlung der ZU durch das AG beantragen, oder?

    Vielen Dank schon mal.

  • Mir ist gerade noch eingefallen:

    Ist denn der PfÜB überhaupt zulässig, da ausländisches Vermögen gepfändet werden soll?

    LG

  • In § 10 GVGA steht folgendes:

    Aufträge zu Zustellungen nach Orten außerhalb des Bereichs deutscher Gerichtsbarkeit legt der Gerichtsvollzieher unerledigt seiner vorgesetzten Dienststelle vor und wartet ihre Weisung ab.

  • Für was bist du denn in deiner Dienststelle zuständig?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Leite es an deinen Kollegen weiter, der für die RH zuständig ist. Der veranlasst dann alles nötige.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!