Hallo zusammen,
A verkauft an B ein Grundstück durch Grundstückskaufvertrag. Zugunsten des B wird eine Auflassungsvormerkung sowie eine Grundschuld für ein Kreditinstitut (Belastungsvollmacht im Kaufvertrag) eingetragen. Durch den Notar wurde die Eigentumsumschreibung nun beim Grundbuchamt auf den B beantragt.
B möchte nun schon das Grundstück an C weiterverkaufen.
Kann B das Grundstück, obwohl B noch nicht eingetragener Eigentümer ist, schon an C verkaufen und C eine Belastungsvollmacht für sein Kreditinstitut erteilen?
Vielen Dank vorab
lg patde22