Vollstreckungsbescheid ist am 21.02.2018 ergangen. Auf dem VB steht oben links: Mama Muster (dann darunter) als Mutter von:
Antragsgegner: Kind Muster.
Mahnbescheid wurde am 24.01.2018 erlassen und anschl. der Antragsgegnerin zugestellt (lt. MB).
Die Antragsgegnerin ist allerdings seit 01.06.2017 erwachsen, also 18 Jahre alt.
Sie wurde im Pfändungs-und Überweisungsbeschluss als Schuldnerin angegeben.
Gepfändet wird das Konto des "Kindes".
Ein etwas komische Titel ... ob der so Gültigkeit hat?